Winterreifen? „So viel schneit es doch hier nie wirklich“, „Ich fahre nur kurze Strecken“, „Das bisschen Schnee…“. Klar, dass man unter diesen Gesichtspunkten überlegt, ob die Investition von einigen hundert Euro in einen Satz Winterräder wirklich sein muss.
Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht und wird es nicht geben. Ein Zeitraum wie z.B. von Oktober bis Ostern ist nicht vorgeschrieben, wird aber allgemein empfohlen.
Wissen sollte man: „Sommer“-Gummimischungen verhärten bereits bei niedrigen Plus-Graden, womit sich die Haftung auf der Straße spürbar reduzieren kann. Winter-Typen bleiben weich und verfügen zudem über ein spezielles Lamellen-Profil, das auf Schnee und Eis besonders gut greift – also bei Witterungsbedingungen, die überall in Deutschland und auch durchaus schon um den Gefrierpunkt herum anzutreffen sind. Womit klar ist: Bereits ein etwas kürzerer Bremsweg kann ein geldwerter Vorteil sein, wenn man, dank Winterpneus, einen Stoßfänger-Kontakt mit dem Vordermann vermeiden kann, von anderen gravierenden Unfall-Folgen ganz zu schweigen.
Sollte es aber wegen der Benutzung der Sommerreifen zum Unfall kommen, kann dies zur erheblichen Leistungskürzung der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit (§ 81 VVG) führen
M+S“ für Winterreifen ist in Deutschland vorgeschrieben!
Allerdings ist das M+S-Symbol keine geschützte Kennzeichnung und kann daher auch auf nicht wintertauglichen Reifen angebracht werden, was teilweise auch geschieht.Die Reifenindustrie hat darauf reagiert und das Schneeflocken-Symbol eingeführt